Kaskoversicherung kürzt bei Tempo 200 und Griff zum Navi
Grobe Fahrlässigkeit muss in der Kasko mitversichert sein.
Wer sich bei Tempo 200 nicht voll auf das Fahren konzentriert, sondern von seinem Navi ablenken lässt, und sei es auch noch so kurz, handelt grob fahrlässig. Der Fahrer muss dann einen Teil der Kaskokosten selbst tragen, wenn er einen Schaden am Auto verursacht und grobe Fahrlässigkeit laut Vertrag nicht mitversichert ist. Das hat mit einem rechtskräftigen Urteil das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden (Urteil vom 02.05. 2019, Az.: 13 U 1296/17).